Ermittlung von Grundeigentum für ¤ 229,00
Beschreibung
Wir ermitteln zu Ihrem Schuldner bundesweit mögliches Grundeigentum. Die Recherche ist bei jedem Verdacht auf mögliches Grundeigentum sinnvoll. Unsere Ermittlung schliesst dabei speziell auch die Recherche zu übertragenen Grundeigentum zu Ehegatten, Kindern oder in sonstiger, enger Verbindung zum Schuldnern stehenden Personen mit ein.
Falls Grundeigentum zu Ihrem Schuldner oder zu nahestehenden Dritten ermittelt worden ist, sind vielfältige Pfändungsmöglichkeiten durchführbar. Hieraus ergeben sich Vollstreckungsmaßnahmen die sogar gegen Ehegatten, Kinder oder sonstige nahestehende Dritte Ihres Schuldners oftmals umsetzbar sind.
Diese Ermittlung empfiehlt sich vor allem bei bereits bestehenden Vermutungen zu Grundeigentum.
Leistungsumfang
- bundesweite Ermittlung von Grundeigentum zu Ihrem Schuldner
- beeinhaltet auch die Suche zu Grundeigentum von nahestehenden Personen z.B. wie Ehegatten
- auch die Übertragung von Grundeigentum an Dritte ist durch uns innerhalb der Anfechtungsfristen (10-15 Jahre) feststellbar
- bei positver Ermittlung von Grundeigentum erfolgt die sofortige Übermittlung eines einfachen oder amtlichen Grundbuchauszug (für diesen Fall können noch behördliche Gebühren anfallen, i.d.R. 8-18 ¤)
- Wir zeigen Ihnen im Ermittlungsergebnis, wie Sie Pfändungen (z.B. bei Eigentumsübertragung an Dritte) praktisch trotzdem in den meisten Fällen umsetzen können.
- Außerdem zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, Pfändungen zu Rangstellenverbesserungen durchführen zu können.
Die Beauftragung ist erfolgsabhängig. Wird kein Eigentum festgestellt, wird die Beauftragung automatisch zum umfassenden Pfändungsüberblick umgewandelt.
Ablauf
Sie können uns direkt mit den Ermittlungen online beauftragen. Wir starten unsere Ermittlungen
innerhalb von 2 Werktagen nach Auftragseingang. Sie erhalten von uns nach Übersendung des
Auftrags eine Auftragsbestätigung per Email. Außerdem können Sie den Verlauf der Ermittlung online mitverfolgen. Ermittlungsdauer i.d.R. 2 - 4 Wochen.
Vorraussetzung:
- Zur Durchführung der Ermittlung benötigen wir eine vollständige Kopie Ihres vollstreckbaren Titels oder Urteils.
- Liegt kein vollstreckbarer Titel vor, ist eine Ermittlung bei berechtigtem Interesse, zu konkret bezeichneten Anschriften möglich.
