Insolvenzcheck
Beschreibung
Vielen Gläubigern ist nicht bekannt, dass Forderungen sehr leicht durch unerkannte Insolvenzverfahren untergehen können.
Melden Schuldner wissentlich oder unbewusst Forderungen nicht selbständig im Insolvenzverfahren an, haben Gläubiger kaum Möglichkeiten innerhalb der Anmeldungsfrist Kenntnis vom Insolvenzverfahren zu erhalten.
Auch Betrugsforderungen, sog. Forderungen aus unerlaubter Handlung können so innerhalb kürzester Zeit untergehen.
Ist ein Insolvenzverfahren i.d.R. nach 1-1,5 Jahren abgeschlossen, gibt es i.d.R. keine Möglichkeit mehr, eine Forderung noch nachträglich anzumelden. Wird dann eine Restschuldbefreiung erteilt, gehen auch nicht angemeldete Forderungen unter
Wir prüfen deshalb in kürzester Zeit den Verfahrensstand zu einem erkannten Insolvenzverfahren oder ermitteln bundesweit nach evtl. unerkannten Insolvenzverfahren zu Schuldnern.
Leistungsumfang
- Prüfung des Vefahrensstandes bei erkannten Insolvenzverfahren
- bundesweite Recherche ob ein Insolvenzverfahren vorliegt
- bei erkannter Insolvenz sofortige Mitteilung mit Hinweisen zur Forderungsanmeldung
- bei Fällen mit Potential Erstellung eines unverbindlichen Ankaufangebots, damit wir selber die Forderung weiterverfolgen können (z.B. über Versagung der Restschuldbefreiung)
Preise:
- Prüfung des Vefahrensstandes zu einem bekannten Insolvenzverfahren für 24,95 ¤ (inkl. Ust.)
- bundesweite Recherche ob ein Insolvenzverfahren vorliegt für 49,95 (inkl. Ust.)
Ablauf
Sie können uns direkt mit der Prüfung online beauftragen. Die Ermittlung dauert ca. 2-5 Werktage, in einigen Fällen aber auch nur einige Stunden.
Voraussetzung:
- Bestehende Forderung, z.B. in Form einer Rechnung oder eines Vollstreckungstitels
