Insolvenzcheck

Beschreibung

Vielen Gläubigern ist nicht bekannt, dass Forderungen sehr leicht durch unerkannte Insolvenzverfahren untergehen können.

Melden Schuldner wissentlich oder unbewusst Forderungen nicht selbständig im Insolvenzverfahren an, haben Gläubiger kaum Möglichkeiten innerhalb der Anmeldungsfrist Kenntnis vom Insolvenzverfahren zu erhalten.

Auch Betrugsforderungen, sog. Forderungen aus unerlaubter Handlung können so innerhalb kürzester Zeit untergehen.

Ist ein Insolvenzverfahren i.d.R. nach 1-1,5 Jahren abgeschlossen, gibt es i.d.R. keine Möglichkeit mehr, eine Forderung noch nachträglich anzumelden. Wird dann eine Restschuldbefreiung erteilt, gehen auch nicht angemeldete Forderungen unter

Wir prüfen deshalb in kürzester Zeit den Verfahrensstand zu einem erkannten Insolvenzverfahren oder ermitteln bundesweit nach evtl. unerkannten Insolvenzverfahren zu Schuldnern.

Leistungsumfang

Preise:

Ablauf

Sie können uns direkt mit der Prüfung online beauftragen. Die Ermittlung dauert ca. 2-5 Werktage, in einigen Fällen aber auch nur einige Stunden.

Voraussetzung:

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